Kfz-Schadengutachten

Von der Ermittlung der Schadenhöhe im Unfallschaden, Beweissicherung und Dokumentation des Schadens, bis hin zur Ermittlung der ihnen zustehenden Wertminderung.

Schadengutachten
Wir erstellen Schadengutachten für Fahrzeuge aller Art.

Sachverständiger

Sie als geschädigter Anspruchsteller haben das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für das Gutachten Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

Versicherung

Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten dieses Gutachtens zu übernehmen.

Unterstützung

Wir dokumentieren den entstandenen Schaden fachmännisch und unabhängig.

Kalkulation

Wir kalkulieren für Sie die Schadenhöhe, eine evtl. Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeuges.

Schadenabwicklung

Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung, beraten Sie zu allen Themen rund um Ihr Fahrzeug, wie z.B. Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturschaden, Totalschaden.

Versicherungen

Üblicherweise rechnen wir direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab, dafür treten Sie uns Ihre Ansprüche an diese ab.

Anwälte

Wir arbeiten eng mit Ihrem Anwalt zusammen oder empfehlen Ihnen einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Region, der Sie in allen Rechtsfragen unterstützt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab die Ihnen entstehen, wenn ein anderer Sie mit seinem Fahrzeug schädigt. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Versichert sind Fahrzeugschäden durch:
Diebstahl, Brand, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Hagel und Blitzschlag. Zusammenstoß mit Haarwild, Federwild, Schafen, Ziegen, Kühen und Pferden (je nach Versicherungsbedingungen), Marderschäden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss sowie Bruchschäden an der Verglasung.

Neben allen genannten Teilkaskoleistungen deckt die Vollkaskoversicherung zusätzlich folgende Schäden ab: Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug wirkend). Schäden durch geplatzte Reifen, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde. Schäden, die durch mutwillige Beschädigung Dritter entstanden sind.